Einfach...eine kleine "Corona Prämie" für Ihre Mitarbeiter
Wie wäre es denn, wenn Sie Ihren Arbeitnehmern anstatt einer Corona-Prämie oder Gehaltserhöhung, eine betriebliche Altersvorsorge spendieren. Davon haben Sie mit wenig Aufwand top motivierte Mitarbeiter und Ihre Angestellten langfristig eine zusätzliche Altersvorsorge.
Und das geht ganz EINFACH mit dem neuen § 100 EStG:
In diesem Beispiel zahlt der Arbeitgeber zum 01.08.2020 einen Beitrag von 480 €
kein Mitarbeiter mit Monatseinkommen bis 2.200 € | Mitarbeiter mit Monatseinkommen bis 2.200 € | |
Arbeitgeberbeitrag p.a. | 480 € | 480 € |
30%ige Förderung nach § 100 EStG | 0 € | 144 € |
Betriebsausgaben - Abzug (bei 30% Steuersatz) | 144 € | 101 € |
Tatsächlicher Aufwand | 336 € | 235 € |
Staatliche Förderung | 30% | 51% |
Und das mit der staatlichen Förderung funktioniert tatsächlich einmal ohne grosses Beantragen. Den Betriebsausgaben-Abzug führen Sie wie immer durch und ergänzen Sie einfach mit den entsprechenden Beträgen. Und die 30%ige Förderung nach § 100 EStG können Sie direkt von der Lohnsteuer einbehalten.
Update 06.07.2020
Und schon wieder dreht der Gesetzgeber an der Zahlenschraube. Für die Arbeitgeberförderung nach § 100 EStG wirkt sich dies positiv aus. Das Mindesteinkommen steigt auf 2.575€ mtl. und die Arbeitgeberförderung von 144€ auf 288€. Noch diesen Sommer soll das Gesetz in Kraft treten.
Die Tabelle sieht dann so aus:
kein Mitarbeiter mit Monatseinkommen bis 2.575€ | Mitarbeiter mit Monatseinkommen bis 2.575€ | |
Arbeitgeberbeitrag p.a. | 960 € | 960€ |
30%ige Förderung nach § 100 EStG | 0 € | 288 € |
Betriebsausgaben - Abzug (bei 30% Steuersatz) | 288 € | 202 € |
Tatsächlicher Aufwand | 672 € | 470 € |
Staatliche Förderung | 30% | 51% |
Die Leistungen sind freiwillig und in diesem Beispiel sind jeweils die möglichen, staatlich geförderten Höchstbeträge genannt.
So, noch Fragen?
Dann einfach eine Mail an: markus_saenger@web.de
Kommentare
Kommentar veröffentlichen