Einfach erklärt; Was ist ein Matching-Modell?



So manches Mal habe ich den Eindruck, dass sich die Branche oder (einzelne) Fachleute, sich extra neue "Insider-Begriffe" ausdenken. Ob sie damit einen einfachen Sachverhalt komplizierter klingen lassen, oder sich als Spezi und Insider profilieren wollen? Ich lass dies an dieser Stelle einmal so zum Nachdenken stehen.

Ich möchte heute kurz den neuen Begriff aus der betrieblichen Altersvorsorge, das Matching-Modell erklären. Es handelt sich dabei um die gute alte Mischfinanzierung. Hierbei zahlen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge ein. 
Hier ein klassisches Beispiel:

Bei der Gestaltung ist der Arbeitgeber frei (sofern er nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist). Lediglich ein Arbeitgeberzuschuss von 15% ist verpflichtend (für bestehende Alterverträge ab 2022). 
Für den Arbeitgeberbeitrag kann der Arbeitgeber den neuen §100 EStG nutzen und bis zu einem Beitrag von 960€ im Jahr eine Förderung von bis zu insgesamt 51% erhalten (Details siehe meinen Beitrag bAV statt Corona-Prämie).

Nachtrag 16.07.20

Für mich ist aktuell die Frage noch nicht eindeutig geklärt, ob bei einer Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge, sich dies um einen Beitrag des Arbeitgebers im Sinne des §100 EStG handelt.
Ich bleibe dran und werde dies klären!

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