Angst vor dem Chef?
Auch heute möchte ich ein meinem Blog über meine Erfahrungen aus meiner Beratertätigkeit im Bereich der betrieblichen Vorsorge berichten. Für Euch möchte ich dabei dieses sehr umfangreiche Thema betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung verständlicher machen.
Laut einer Umfrage haben rund 72% der deutschen Arbeitnerhmer/innen ihren Chef/in noch nicht auf eine betriebliche Altersvorsorge angesprochen.
Aus meinen Beratungen bei Arbeitnehmern kann ich dies bestätigen. Bei der Frage: "Wie ist die betriebliche Vorsorge in Ihrem Unternehmen geregelt?" können mir nur sehr wenige eine konkrete Antwort geben. Tatsächlich haben die meisten sich mit diesem Thema noch gar nicht beschäftigt und dementsprechend auch bei Ihrem Chef oder der Chefin (oder Personalabteilung, Betriebsrat) nicht nachgefragt. Egal was man für eine Antwort erhält, der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung besteht!
Gerade vor ein paar Tagen hatte ich ein Beratungsgespräch bei dem es um einen Arbeitgeberwechsel ging. D.h. eine Mitarbeiterin schied mit einem Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge aus. Sie meinte, da sie erst einmal nur einen Jahresvertrag bei ihrem neuen Arbeitgeber hat, könne sie den Vertrag dort noch nicht weiter führen und würde ihn gern privat übernehmen. Dies war ihre Annahme, da sie beim Bewerbungsgespräch keine konkrete Antwort erhielt, der Personaler sogar sagte: "Davon habe ich keine Ahnung!"
Mein Rat: Noch einmal genauer beim neuen Arbeitgeber nachfragen ob ein bestehender Vertrag übernommen wird und als Entgeltumwandlung fortgesetzt werden kann. Ihr aktueller Pluspunkt dabei: da es sich bei dem neuen Arbeitgeber um eine neue Zusage handelt, hat sie Anspruch auf den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von 15%. Mein Angebot: ich rufe für sie dort an ohne Ihren Namen zu nennen und kümmere mich um alles.
In vielen Fällen konnte ich für die Arbeitnehmer/innen eine gute betriebliche Vorsorge aushandeln und sogar vor dem Betriebsrentenstärkungsgesetz einen Arbeitgeberzuschuss entlocken.
Ich stelle dabei immer wieder fest, dass die Arbeitgeber/innen bereit sind in ihre Mitarbeiter zu investieren und ihnen mit einer betrieblichen Vorsorge ihre Wertschätzung ausdrücken.
Ja es gibt auch die anderen, die dies als lästiges Übel ansehen, welches sie irgendwie vermeiden oder ihm aus dem Weg gehen wollen. Zum Beispiel auch, indem sie blind irgend etwas unterschreiben, nur damit sie sich damit nicht weiter beschäftigen müssen.
Vor kurzem habe ich einem Arbeitgeber die Zusendung von Unterlagen per Post versagt. Es ging dabei um einen bestehenden Vertrag der betrieblichen Altersvorsorge den er von einer neuen Mitarbeiterin übernehmen sollte. Alle Frage die ich ihm vorab dazu per Mail geschickt habe (da er eine persönliche Beratung ablehnte), beantwortete er nicht. Somit konnte ich nicht nach besten Wissen und Gewissen solch eine Übertragung mit dem Risiko veranlassen, dass dieser Arbeitgeber ein finanzielles Risiko durch eine unnötige Haftung eingeht! Nicht nur weil dies auf mich als Berater und meine Firma zurückfallen würde, sondern weil seinem Unternehmen ein hoher finanzieller Schaden entstehen kann.
Es spricht nichts gegen einer sauberen klaren und schriftlichen Übertragung eines bestehenden Vertrages auf einen neuen Arbeitgeber! Nehmt Euch als Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Zeit dafür! Denn hier ist sprichwörtlich Zeit Geld!
ZUSAMMENFASSUNG:
Also; einfach mal die Chefin oder Chef fragen: "Wie ist die betriebliche Vorsorge bei uns geregelt?" und dann einen kompetenten Fachmann hinzuziehen!
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